Die BUND-Gruppen der Region Bodensee-Oberschwaben fordern die Städte und Gemeinden der
Region auf, die Netto-Null beim Flächenverbrauch bis 2035 über die Flächennutzungspläne
sicherzustellen. Dieses Ziel ist im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg festgelegt. Die Pläne
müssen neben Bauflächen auch Flächen für die Nachverdichtung, für den Rückbau und die
Entsiegelung oder Doppelnutzung ausweisen.
Das Land Baden-Württemberg fordern wir auf, auf Kies- und Torfabbau im Altdorfer Wald zu
verzichten und die Pachtverträge für die landeseigenen Flächen mit Abbauunternehmen zu
stornieren. Moorschutz und Ressourcenschutz beginnt auf Landesbesitz.
Der BUND Bodensee-Oberschwaben wird alle in einer Demokratie zur Verfügung stehenden Mittel
nutzen, um den weiteren Kies- und Torfabbau im Altdorfer Wald zu verhindern. So unterstützt er
auch die Klagen der Gemeinden Baienfurt und Baindt gegen den Kiesabbau im Altdorfer Wald. Wir
zweifeln am Bedarf der dort geplanten Abbaugebiete und haben größte Bedenken gegen diese
Abbauvorhaben aus Sicht des Boden-, Wasser – und Naturschutzes. Die Bedenken gehen jedoch
über das von den Gemeinden beklagte Abbaugebiet Vogt-Grund hinaus, da in Baindt, Schlier und
Waldburg weitere Rohstoffvorhaben in zentralen Lagen des Waldes geplant sind.
Aktuelle Gutachten bestärken unsere Kritik eindrücklich und unabhängig von Eingriffsplanungen.
Schließlich ist dieses größte zusammenhängende Waldgebiet Oberschwabens ein landschaftliches
Juwel, das nicht den wirtschaftlichen Interessen des Landes geopfert werden darf! Das öffentliche
Interesse am Erhalt dieses Waldgebietes zeigen die bestens besuchten sonntäglichen Exkursionen.
Seit vier Jahren bietet der BUND mit Kooperationspartnern Führungen zu unterschiedlichsten
Aspekten dieses Waldgebietes an.
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Hintergrund-Informationen
Der BUND wird selbst nicht gegen den Regionalplan klagen (Beschluss Regionalvorstand und
Landesvorstand). Flächenverbrauch und Klimaschutz bieten keinen Hebel für Klagen auf
Regionalplanebene. Die Landespolitik hat hierfür leider keine gesetzlichen Grundlagen geschaffen.
Umweltverbände haben auch keine Klagebefugnis bei Rohstoff-Flächenausweisungen im
Regionalplan.
Deswegen ist die Strategie des BUND:
- Regionalplanung ist Ermöglichungsplanung, nicht alle Flächenausweisungen müssen
realisiert werden. Das entscheiden u.a. die Kommunen. Diese nehmen wir in die Pflicht, bei
ihren Entwicklungsplänen die natürlichen Grenzen und Ziele des Landes zu beachten.
- Politische Ziele sind auf regionaler Ebene nicht einklagbar (Klimaneutralität, Netto-Null
beim Flächenverbrauch). Nur Gesetzesverstöße können beklagt werden. Hier fordern wir
die Gesetzgeber auf, aktiv zu werden.
- Mängel der strategischen Umweltprüfung können behoben werden, ohne den
verabschiedeten und genehmigten Regionalplan aufzuheben. Deshalb verzichten wir
darauf, dies zu beklagen.
- Es besteht nach § 48 S. 2 UVPG kein Verbandsklagerecht gegen Rohstoff-Flächenaus-
weisungen in der Regionalplanung – das müssten wir in einem langwierigen Verfahren mit
einem Umweg über den europäischen Gerichtshof erst erstreiten
Der BUND Bodensee-Oberschwaben wird in den nachgelagerten Genehmigungsverfahren alle
Mittel nutzen, um weiteren Kies- und Torfabbau im Altdorfer Wald zu verhindern.